Julian Reichelt Tochter: Was öffentlich bekannt ist

Kurz gesagt: Öffentlich bestätigt ist lediglich, dass Julian Reichelt mindestens eine Tochter hat. Name, Alter und weitere Angaben sind nicht öffentlich – und das ist kein Zufall: Er hält seine Kinder konsequent aus der Berichterstattung heraus.

Zu Kindern von Personen des öffentlichen Lebens gibt es fast immer weniger belastbare Informationen, als Suchanfragen vermuten lassen. Das ist so gewollt.

Was belegt ist

Reichelt hat in der Vergangenheit erwähnt, Vater zu sein. Aus seiner Zeit als Chefredakteur ist überliefert, dass er gelegentlich seine damals kleine Tochter in die Redaktion mitbrachte.

Wie viele Kinder er insgesamt hat, ist nicht öffentlich. Angaben zu Namen oder Geburtsdaten macht er nicht.

Warum hier keine Namen stehen

Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht in Ziffer 8 einen besonderen Schutz der Persönlichkeit vor, ausdrücklich auch für Kinder und Jugendliche. Sie werden nicht dadurch zu Personen der Zeitgeschichte, dass ihre Eltern es sind.

Rechtlich kommt das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinzu: Kinder genießen einen stärkeren Schutz vor Berichterstattung als ihre Eltern, und zwar unabhängig davon, wie bekannt diese sind.

Deshalb finden sich zu solchen Fragen im Netz häufig erfundene Angaben – geprüfte Quellen gibt es schlicht nicht.

Wer Julian Reichelt ist

Geboren 1980 in Hamburg, arbeitete er zunächst als Kriegsreporter, später als Chefredakteur der Bild-Zeitung. 2021 wurde er von dieser Position entbunden.

Seither betreibt er ein eigenes Medienangebot und ist regelmäßig Gegenstand medienrechtlicher Auseinandersetzungen – über die im Unterschied zu seinem Privatleben viel dokumentiert ist.

Auf einen Blick

Geboren: 1980 in Hamburg

Beruf: Journalist

Kinder: mindestens eine Tochter, keine öffentlichen Angaben zu Namen oder Alter

Warum Kinder besonders geschützt sind

Der Pressekodex des Deutschen Presserats verlangt bei Kindern und Jugendlichen besondere Zurückhaltung, unabhängig davon, wie bekannt die Eltern sind. Grundlage sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz und das Kunsturhebergesetz. Ein Elternteil in der Öffentlichkeit begründet kein öffentliches Interesse am Kind.

Bilder von Kindern dürfen ohne Einwilligung grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen erteilen die Sorgeberechtigten diese Einwilligung. Auch dann bleibt die Empfehlung zur Zurückhaltung bestehen.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Kinder prominenter Eltern einen weitergehenden Schutz genießen. Diese Rechtsprechung ist gefestigt. Sie gilt unabhängig vom Anlass der Berichterstattung.

Was daraus für diesen Text folgt

Angaben zu Namen, Alter, Wohnort, Schule oder Aussehen von Kindern werden hier nicht wiedergegeben. Das gilt auch dann, wenn solche Angaben im Netz kursieren. Ihre Verbreitung wäre eine eigene Verletzung.

Ebenso wenig werden Angaben zu Beziehungen und Familienverhältnissen übernommen, die nicht von den Betroffenen selbst öffentlich gemacht wurden. Diese Grenze ist rechtlich geboten. Sie ist keine Lücke der Recherche.

Wer nichts veröffentlicht, hat das Recht dazu. Diesen Wunsch zu respektieren ist die gebotene Zurückhaltung. Das gilt für alle Beteiligten gleichermaßen.

Wie Falschangaben entstehen

Über Angehörige bekannter Personen kursieren zahlreiche Seiten, die Angaben voneinander abschreiben, ohne eine Quelle zu nennen. Geburtsdaten, Berufe und Wohnorte sind dabei häufig frei erfunden. Solche Texte entstehen zunehmend automatisiert.

Erkennbar sind sie an ihrer gleichförmigen Struktur und daran, dass sie scheinbar jede Frage beantworten. Wer die Angaben zurückverfolgt, findet meist nichts. Fachleute sprechen von einer Zirkelquelle.

Hilfreich ist die Suche nach dem ältesten Auftreten einer Angabe. Häufig stammt sie aus einem einzigen Beitrag und wird seither weitergereicht. Ihre Verbreitung sagt nichts über ihre Richtigkeit.

Welche Wege Betroffenen offenstehen

Gegen unzulässige Berichte stehen Gegendarstellung, Unterlassungsaufforderung und Beschwerde beim Deutschen Presserat offen. Alle drei sind an Fristen gebunden. Eine anwaltliche Beratung ist dabei üblich.

Für Inhalte auf Plattformen gibt es zusätzlich Meldewege nach dem Digitale-Dienste-Gesetz. Anbieter müssen rechtswidrige Inhalte nach Meldung prüfen. Die Fristen sind gesetzlich geregelt.

Der Presserat veröffentlicht seine Entscheidungen, sodass die Spruchpraxis nachvollziehbar ist. Rügen bei Berichten über Kinder ergehen regelmäßig. Die Datenbank ist frei einsehbar.

Wie Medien mit solchen Fragen umgehen

Redaktionen prüfen bei Anfragen zu Angehörigen zuerst, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Ein solches liegt nur vor, wenn die Person selbst öffentlich auftritt oder wenn ein Sachverhalt sie unmittelbar betrifft. Bloße Neugier reicht nicht aus.

Selbst wenn Angaben bekannt sind, werden sie in seriösen Medien häufig nicht genannt. Die Abwägung erfolgt im Einzelfall und wird intern dokumentiert. Der Presserat prüft sie auf Beschwerde.

Für Suchmaschinen gilt ergänzend das Recht auf Vergessenwerden, das der Europäische Gerichtshof 2014 bestätigt hat. Betroffene können die Auslistung einzelner Treffer verlangen. Die Anbieter stellen dafür Formulare bereit.

Was Leserinnen und Leser tun können

Wer auf Angaben zu Kindern stößt, sollte sie nicht weiterverbreiten, auch nicht in sozialen Netzwerken. Jede Weitergabe vergrößert den Eingriff. Das gilt unabhängig davon, ob die Angabe stimmt.

Wer unzulässige Inhalte bemerkt, kann sie beim Anbieter melden. Die Meldewege sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind meist mit wenigen Klicks erreichbar.

Woran seriöse Berichte erkennbar sind

Seriöse Berichte nennen ihre Quellen, trennen Fakten von Einschätzungen und korrigieren Fehler sichtbar. Sie verzichten auf Angaben zu Kindern und Angehörigen ohne öffentliches Auftreten. Ein Impressum mit verantwortlicher Stelle gehört dazu.

Fehlen diese Merkmale, handelt es sich meist um automatisch erzeugte Seiten. Ihre Angaben sind nicht überprüfbar. Sie sollten nicht weiterverbreitet werden.

Wo man weiterliest

Verlässlich sind Quellen, die ihre Angaben belegen, datieren und Fehler sichtbar korrigieren. Dazu zählen Fachgesellschaften, Behörden, Hochschulen und Archive etablierter Medien. Der Zugriff ist meist kostenfrei.

Automatisch erzeugte Seiten erkennt man an fehlenden Quellen und gleichförmigem Aufbau. Wer eine Angabe zurückverfolgt, findet dort meist nichts. Ein Vergleich mehrerer Quellen deckt Widersprüche schnell auf.

Häufige Fragen

Wie viele Kinder hat Julian Reichelt?

Öffentlich bestätigt ist mindestens eine Tochter. Die Gesamtzahl ist nicht bekannt.

Wie heißt seine Tochter?

Der Name ist nicht öffentlich und wird hier nicht genannt.

Warum berichten manche Seiten trotzdem Details?

Weil sie Angaben übernehmen oder erfinden, für die es keine überprüfbare Grundlage gibt.

Quellen

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